Photovoltaik Förderung

EEG

Die wohl wichtigste Solarförderung für eine Photovoltaik- Anlage ist das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz).

Dieses Gesetz hat den Zweck, den Ausbau von Energieversorgungsanlagen voranzutreiben, die aus sich erneuernden (regenerativen) Quellen gespeist werden. Das EEG dienst also vor allem dem Klimaschutz, denn es hat das Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie beispielsweise Erdöl, Erdgas oder Kohle zu verringern. Eine vom deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 beschlossene novellierte Fassung wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Die wichtigste Änderungen bei der Photovoltaikförderung im EEG 2009

Schnellere Absenkung der Einspeisevergütung ab 2009

  • Bisher: 5% p.a. bei Dachanlagen, 6,5% p.a. bei Freiflächenanlagen
  • Neu: Anlagen <100 kW: 8% in 2009, 8% in 2010, 9% ab 2011
  • Neu: Anlagen >100 kW: 10% in 2009, 10% in 2010, 9% ab 2011
  • Neu: Freiflächenanlagen: 10% in 2009, 10% in 2010, 9% ab 2011

"Fassadenbonus" gestrichen

Der bisher zusätzlich gewährte Bonus von 5 ct/kWh für fassadenintegrierte Anlagen wird gestrichen.

Bonus für selbst genutzten Photovoltaikstrom (nur für Anlagen <30 kW)

  • Für die Menge an PV-Strom, die im eigenen Haus verbraucht und nicht ins Netz eingespeist wird, wird zukünftig ein gegenüber dem normalen Einspeisetarif (in 2009: 43,01 ct/kWh) reduzierter Vergütungssatz gezahlt (in 2009: 25,01 ct/kWh).
  • Da die selbst genutzten Kilowattstunden vom eigenen Dach den Bezug von teurem Haushaltsstrom (in 2009 ca. 20 ct/kWh) in gleicher Menge ersetzen, bleibt dem Anlagenbetreiber ein kleiner Bonus (in 2009 ca. 2 ct/kWh), der mit steigenden Preisen für konventionellen Strom weiter wächst.

Mehr Markttransparenz durch Anlagenregister und Anmeldepflicht

  • Ab dem 01.01.2009 müssen alle Anlagenbetreiber vor dem Netzanschluss der Bundesnetzagentur Standort und Leistung der PV-Anlage melden.
  • Die Bundesregierung richtet ein allgemeines Anlagenregister für alle Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ein.